Anerkennung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ nach § 23 möglich

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Auch die Koordinierungsrunde unseres Vereins Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg hat das St.Pauli Manifest „Wir sind mehr“ unterstützt.

Die „offizielle“ Webseite zur Unterstützung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ schlägt als humanitäre Lösung die Anwendung von § 23 des Aufenthaltsgesetzes vor und bittet dafür um Unterstützung.

Gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz können die obersten Landesbehörden wie auch das Bundesinnenministerium im jeweiligen Einvernehmen „bestimmten Gruppen von Ausländern“ aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Für die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ ist das möglich und nötig.

Die betroffenen Personen waren Teil der Zivilbevölkerung in Libyen, zu deren Schutz die NATO-Staaten nach eigener Darstellung im Jahr 2011 militärisch intervenierten. Sie haben ihre Lebensgrundlage vollständig verloren und waren gezwungen, Libyen über das Mittelmeer zu verlassen. Diejenigen, die den Krieg, die Bombardierungen, die Angriffe der Kriegsparteien und den Weg über das Mittelmeer überlebt haben, lebten bis zum Winter 2012/2013 unter meist katastrophalen Verhältnissen unter italienischer Verwaltung. Nach der Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus wurden sie aufgefordert, Italien zu verlassen und sich in ein anderes europäisches Land zu begeben. Italien hat ein Signal gesetzt, dass die gesamte EU in der Verantwortung für das Schicksal der Flüchtlinge aus Libyen steht.

Faktisch ist der Schutz eines Lebens im Einklang mit den europäischen Menschenrechtskonventionen für die Betroffenen nicht garantiert. Dennoch wird eine Lösung auf europäischer Ebene blockiert. Die Flüchtlinge, die alle nach Libyen eingewandert waren und dort ihre Lebensgrundlage aufgebaut hatten, sind Opfer des Kriegs und nachfolgend Opfer des internen europäischen Flüchtlingsverteilungssystems geworden. Die libyschen Flüchtlinge, die vorgeblich geschützt werden sollten, befinden sich in einer lebensgefährlichen Situation und es bedarf konkreter Schritte, diesen Zustand zu beenden.

Die Abschiebung ist definitiv keine Lösung im Sinne der humanitären Grundsätze und der Menschenrechtskonventionen ebenso wenig der rechtlose Zustand, der eine Möglichkeit des Neubeginns eines selbstbestimmten Lebens ausschließt.

Deshalb fordere ich den Hamburger Senat auf, der in Hamburg betroffenen Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ das Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis gemäß § 23 zu erteilen. Vom Bundesinnenministerium fordere ich die Anordnung des Einvernehmens. Menschenrechte und humanitärer Schutz dürfen nicht einfach leere Worte bleiben, während die Betroffenen politischen Interessen erneut zum Opfer fallen.

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