Michael Rothschuh, 23.8.2013 **
Oktober 2013:
Sanierung der Reichsstraßenbrücke über den Ernst-August-Kanal
Wer die Brücke der Wilhelmsburger Reichsstraße(WRS) von unten ansieht, wundert sich schon seit 15 Jahren, dass jeden Tag über 50.000 Kfz darauf fahren können. 2004 war eine gründliche Sanierung fällig, nachdem Fahreinschränkungen für LKW verordnet werden mussten. Es kam aber nur zu zusätzlichen Stützen, weil man auf die Hafenquerspange warten wollte, die hier vom Spreehafen aus eingefädelt werden sollte. 2009 veränderte sich das Argument: nun wollte Senatorin Hajduk (Die Grünen) einen Neubau der WRS an der Bahn und verabredete mit dem Bund in einer Finanzierungsvereinbarung, dass es bis zum Neubau der WRS keine Erhaltungsmaßnahmen zu Lasten des Bundes geben solle – es sei denn, sie seien „aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich“. Dies ist nun offenbar der Fall.
Beim „1. Spatenstich“ für Lärmschutzmaßnahmen im Vorfeld der Verlegung der WRS am 8.8.2013 begründete der Bundesverkehrsminister Ramsauer den Neubau der WRS u.a. mit dem Zustand der Brücke, die er mit der desolaten Rader Hochbrücke verglich. Und die Verkehrsbehörde schrieb: „Es steht zu befürchten, dass sich die Tragfähigkeit weiter verschlechtert und ggf. Verkehrsbeschränkungen für LKW angeordnet werden müssen“.
Acht Tage später erfuhr der Inselrundblick auf Anfrage bei einer Pressekonferenz der Verkehrsbehörde, dass nun doch eine Verstärkung des Unterbaus im Oktober 2013 ausreichen würde, die Brücke jedenfalls bis zur möglichen Verkehrsfreigabe einer neuen WRS im Jahr 2019 instand zu halten.
Einschränkungen für den Verkehr, so heißt es jetzt, soll es nicht geben.
„Gentrifizierung der Brücke vertreibt wohl auch dieses Taubenpaar.“
Kurze Verkehrsmeldungen
Ab Oktober 2013 wird auch eine Fahrspur auf der Veddeler Straße Richtung Georgswerder unter der Peutebahnbrücke, die renoviert wird, für ein Jahr gesperrt. Zu befürchten ist Ausweichverkehr durch die Veddel.
Auf der Köhlbrandbrücke wird wegen Brückenbaumaßnahmen in beiden Richtungen jeweils eine der zwei Fahrspuren gesperrt. Das gilt vom 1.4. bis 1.10.2014, aber auch in vergleichbaren Zeiträumen in den beiden folgenden Jahren.