A26-Ost: EINWENDUNGEN bis 26.Mai einreichen!

Die Planunterlagen für den Wilhelmburger Abschnitt, 6c, der A26-Ost/Hafenpassage – ehemals Hafenquerspange – haben bis zum 28.4.2021 öffentlich ausgelegen. Jetzt sind sie noch online abrufbar:

https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/14967112/a26-ost-6c/

Einwendungen gegen diese Planung sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bis zum 26.Mai 2021 möglich.

Wer kann Einwendungen schreiben? Neben den unmittelbar Betroffenen können sich alle, die die Planung für fehlerhaft oder unsinnig halten schriftlich an die Planfestellungsbehörde wenden.

Adressat:

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Rechtsamt, Planfeststellungsbehörde

Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

In der Einwendung können – ganz individuell und unterschiedlich – einzelne Themen angesprochen werden oder auch die Planung als Ganzes kritisiert werden. Die angefügten Einwendungen von 2 Privatpersonen und vom BUND- Hamburg können Sie als Vorlagen nutzen: Sie können einzelne Aspekte rausgreifen und vertiefen oder auch ganze Passagen übernehmen. Vielleicht haben Sie aber auch ganz andere oder neue Aspekte, die zur Veränderung oder Ablehnung der Planung führen könnten.

Mustereinwendung von Hartmut und Karin Sauer:

Muster-Einwendung A26 HS + KS

Mustereinwendung des BUND-Hamburg als pdf und im odt-Format:

2021_Musterstellungnahme_A26_Ost_Abschnitt_6c_BUND

2021_Musterstellungnahme_A26_Ost_Abschnitt_6c_BUND


bty

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