Akzeptanzbeschaffung oder Verhandlungsmacht? – 9 Thesen zu „Bürgerbeteiligung“

 

Bürgerbeteiligung auf der Strasse

Copyright Manuel Humburg
31.10.2009: Demo der 2000 auf der Wilhelmsburger Reichsstraße

9 Thesen zu „Bürgerbeteiligung“

vorgetragen von Manuel Humburg
bei einem Workshop des Bezirksamt Eimsbüttel am 1.6.2012:

„Politik, Verwaltung und Initiativen im Dialog“
– Hier einige Auszüge –
Alle Folien im PDF: Bürgerbeteiligung – oder was?

These 1: Der Begriff „Bürgerbeteiligung“ ist missverständlich.

Er ist so breit wie unverbindlich. Er umfasst: Information, Kommunikation, Konsultation, Kooperation… Alle reden von Bürgerbeteiligung –jeder meint was anderes:

  • Planer und Investoren von Großprojekten verstehen darunter Akzeptanzbeschaffung,
  • Verwaltung will den Bürger mitnehmen,
  • Politiker erhoffen sich weniger Demonstrationen,
  • Soziologen Mehr Demokratie,
  • Bürger hoffen auf mehr Einfluss,
  • Moderatoren brauchen Aufträge

These 2: Stufen von Bürgerbeteiligung –

mehr s. PDF im Anhang

These 3: Bürgerbeteiligung ist oft gut gemeint, definiert sich aber überwiegend von oben nach unten.

These 4: Widerstand ist eine hohe Form von Beteiligung

These 5: Interessen, Konflikte, Machtfragen lassen sich durch „Beteiligung“ nicht wegdiskutieren. Sie erfordern reale Verhandlungen.

These 6: Akzeptanzbeschaffung ist das Gegenteil von Beteiligung

These 7: Wer beteiligt eigentlich wen?

Beteiligung anders rum denken hieße: BürgerInnen beteiligen Politik und Verwaltung.
Die gebündelte Kompetenz der Experten des Alltags, die Weisheit der Vielen beteiligt die in den Elfenbeintürmen, die in an den grünen Tischen, die
Experten mit dem Tunnelblick.
Oft beschäftigen sich bürgerschaftliche Nichtregierungsorganisationen länger und intensiver mit kommunalen oder infrastrukturellen oder auch
technischen Problemlösungen als die Amtsleiter in den Verwaltungen – ganz zu schweigen, von Bürgermeistern, Senatoren und Abgeordneten.

These 8: Mitreden, da wo entschieden wird und bevor entschieden wird.

Formal wird weiterhin in den Parlamenten entschieden. Aber bevor die gewählten Organe das letzte Wort haben sind die Entscheidungen längst getroffen: In Ausschüssen und Zirkeln werden die Gesetzesvorlagen unter dem Einfluss interessengestützter „Experten“ und Lobbyisten der Wirtschaft formuliert. Wir brauchen gleiches Recht auch für die VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Bürgerorganisationen.

These 9: Engagement der BürgerInnen und Bürger für ihre Community, ihren Stadtteil ist Wesen und Stärke von Demokratie.

Res publica in diesem Sinne zuzulassen und zu fördern ist Aufgabe weiser Stadtpolitik der nächsten Jahre. Dies durchzusetzen ist die Aufgabe starker unabhängiger Bürgerorganisationen.
Wie kann das Machtungleichgewicht der Akteure (Geld, Information, Vernetzung, Recht, Medienzugang) so ausgeglichen werden, dass Begegnung auf Augenhöhe möglich ist?
Voraussetzung für eine Bürgerbeteiligung auf „Augenhöhe“ ist die Selbstorganisation der Bewohner_innen. Sie zu unterstützen, wäre eine zentrale Aufgabe z.B. einer Kommune, die reale Bürgerbeteiligung will.

Alle Folien des Vortrages als PDF finden sich hier:
Bürgerbeteiligung – oder was?

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