***Michael Rothschuh***
Wird jetzt die A26-Ost gebaut? Kommen jetzt Klagen?
Vor sieben Jahren, am 21. Dezember 2016, wurde von der DEGES, damals im Auftrag Hamburgs, der erste Planfeststellungsentwurf für die A 26-Ost vorgelegt. Gegen ihn gab es ca. 1.300 schriftlich vorgebrachte Einwendungen. Am 20. Dezember 2023 hat die Planfeststellungsbehörde in der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation den Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der A26-Ost erlassen.
https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/17968808/a26-ost-abschnitt-6a/
zur Skizze: Quelle des Bildes: DEGES, November 2023: A26 Ost, Abschnitt 6a, Feststellungsentwurf, 2. Planänderung, Seite 5:
Die DEGES-Planung sieht vor, dass die A26-Ost im Anschluss an die möglicherweise 2026 fertig gestellten A26-West von der A7 durch Moorburg und Wilhelmsburg bis zur A1 gebaut wird. Vorgesehen ist eine Teilung der A26-Ost in drei Abschnitte 6a, 6b und 6c.
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft den Abschnitt 6a in Moorburg und soll das Baurecht für diesen Abschnitt herstellen. Er hat aber erhebliche Bedeutung für das gesamte Vorhaben der A26-Ost, weil er auch ein Präzedenzfall für die Abschnitte 6b und 6c ist, für die in Zukunft Planfeststellungsbeschlüsse erlassen werden sollen.
Der Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 399 Seiten,
Dazu kommt eine Vielzahl von Anlagen, die teilweise schon länger vorliegen, teilweise aber auch erst im November 2023 in einer 2.Planänderung, die nicht öffentlich ausgelegt wurde, erstellt wurden. Die Dokumente sind zu finden auf auf der oben genannten Seite.
Der Planfeststellungsbeschluss ist gegliedert in 1. Entscheidung mit dem Tenor der Entscheidung und Liste der festgestellten Unterlagen, 2. Nebenbestimmungen, 3. Hinweise, 4. eine umfangreiche Begründung sowie 5. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Bei der Begründung geht es u.a. um die Einwendungen zu der geplanten Autobahn (Verfahren, Planrechtfertigung, Linienbestimmung, Abschnittsbildung, Variantenprüfung), um die Auswirkungen in der Bauzeit und des fertig gestellten Vorhabens sowie die Berücksichtigung der Klimaschutzziele. Ein umfangreicher Teil bezieht sich auf Umwelt, Naturschutz, Artenschutz sowie die in der Planung vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Jetzt ist die Zeit der Klagen…
Von wesentlicher Bedeutung ist die Rechtsbehelfsbelehrung: Es kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses Klage erhoben werden. Die Klage hat aber selbst noch keine aufschiebende Wirkung, dafür müsste eine Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt und erteilt werden. Während sich die DEGES als Planerin und die Planfeststellungsbehörden viele Jahre Zeit lassen konnte mit ihren Unterlagen, gibt es für die Klagen strenge Zeitvorschriften, die penibel eingehalten werden müssen.
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) und der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) haben sich in ihren Stellungnahmen kritisch mit der A26-Ost auseinander gesetzt.
https://www.bund-hamburg.de/themen/umweltpolitik/verkehr/a26-ost/ ,
https://mitmachen.nabu.de/stopa26ost.
BUND und NABU können als anerkannte Umweltschutzverbände klagen.
…aber auch der Politik
Der Hamburger Senat will die A26-Ost, er will aber auch eine neue Köhlbrandquerung, ob als Brücke oder im Tunnel, hat er noch nicht entschieden. „Wer glaubt, zwei so große Projekte so nah beieinander realisieren zu können, hat den Schuss nicht gehört.“, hat die stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses Bettina Hagedorn dieses Vorhaben kommentiert. (Hamburger Abendblatt, 12.9.2023).
Für 2024 gibt es nach dem kritischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltspolitik des Bundes noch keinen beschlossenen Bundeshaushalt. Die Zeiten von Wumms und Doppel-Wumms scheinen vorbei zu sein, man kann auch fortschrittlich sparen, indem klimaschädliche Straßenbauprojekte zurück gezogen werden.
Planfeststellungsbeschluss als pdf, 399 Seiten:
dl-pfb-a26-ost-6a-Planfeststellungsbeschluss_Stand_27 Dez.2023