Die Autobahn GmbH: Plan für „Kopie“ der Köhlbrandbrücke als Teil der A26-Ost – Einwendungen bis 30.3.2020 möglich

Der Bund will die A26-Ost mit einer Brücke 3km südlich der Köhlbrandbrücke über die Süderelbe führen.

Die Planungen für die A26-Ost und die künftige Köhlbrandquerung sind manchmal verwirrend.

Bei der künftigen Köhlbrandquerung geht es um eine Nachfolge für die jetzige Köhlbrandbrücke,

die durch den immer schwereren Schwerlastverkehr zunehmend Schaden erleidet. Im Mittelpunkt steht der Containertransport, in, aus und zwischen den Containerterminals des westlichen (CT Altenwerder, CT Burchardkai, CT Hamburg von Eurogate) und des östlichen Hafens (CT Tollerort).

Im Gespräch sind

  • eine neue Köhlbrandbrücke, die dann eine Höhe über der Süderelbe von 72m statt jetzt 53m haben soll und
  • ein Köhlbrandtunnel anstelle einer Brücke.
  • Infrage käme aber auch ein Tunnel für den Schwerlast-Hafenverkehr und die Erhaltung der bestehenden Köhlbrandbrücke für PKW- und Radverkehr für die nächsten Jahrzehnte. Denn die Brücken für die besonders langen, breiten und hohen Containerschiffe liegen jetzt bei den Terminals der HHLA und Eurogate möglichst nah am Elbstrom selbst, weil sie dort am einfachsten manövriert und gewendet werden können.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat zusammen mit Bürgermeister Tschentscher kurz vor den Bürgerschaftswahlen in einer vagen Erklärung die Umwandlung der Strecke in eine Bundesstraße mit Beteiligung an den Baukosten zugesagt.

Bei der geplanten Brücke der A26-Ost (Hafenquerspange) geht um eine Querung 3km südlich der Köhlbrandbrücke.

Sie soll direkt neben den künftig zwei Kattwyk-Hubbrücken (die bestehende und modernisierte für den Straßenverkehr sowie die wohl in diesem Jahr fertig gestellte neue Kattwyk-Brücke für die Bahn sowie den Rad- und Fußverkehr) liegen.

Die der jetzigen Köhlbrandbrücke sehr ähnliche Gestalt der neu geplanten Brücke war Ende 2007 (damals als nördliche Route direkt neben der jetzigen Köhlbrandbrücke) und dann 2013 in einem Entwurf der Autobahnbaugesellschaft DEGES öffentlich gemacht worden.

Jetzt liegen für diesen Abschnitt der A26-Ost die Planfeststellungsunterlagen aus. Im Planfeststellungsentwurf heißt es zu dieser Brücke:

„Aufgrund des aufwändigen architektonischen Konzeptes und der Gestaltung als Schrägseilbrücke ist davon auszugehen, dass die neue Süderelbquerung als herausragendes stadtbildprägendes Bauwerk vergleichbar mit der Köhlbrandbrücke zukünftig eine Wahrzeichenfunktion für Hamburg übernimmt.“

 

Basis: https://geoportal-hamburg.de/verkehrsportal/, Einträge Rothschuh, 2020
Köhlbrandquerung und A26-Ost-Querung stehen seit 15 Jahren immer in Konkurrenz zueinander.

 

Verfahren der Planfeststellung

In drei Abschnitten will die Autobahn GmbH das Baurecht für die A26-Ost erlangen. Jetzt ist der mittlere Abschnitt 6b dran. Bis zum 30.3.2020 sind Einwendungen möglich.

Eine Planfeststellung hat das Baurecht des „Vorhabenträgers“ zum Ziel. Erster Schritt ist die Veröffentlichung der Feststellungsunterlagen, zu denen in einer sehr engen Frist Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben werden können. Es folgt zumeist, aber nicht immer, eine Erörterung der Stellungnahmen vor der Planfeststellungbehörde, die in Hamburg eine Abteilung der Verkehrsbehörde ist. Daran schließt sich ein umfangreicher Planfeststellungsbeschluss an, gegen den geklagt werden kann.

Der Abschnitt „6a“ der A26, der von der A7 bis zur geplanten Anschlussstelle in Moorburg reicht, wurde Anfang 2017 ausgelegt, Einwendungen konnten bis Mitte April 2017 erfolgen. Die Erörterung fand im August 2019 statt, mit einem Planfeststellungsbeschluss ist laut Bundesverkehrsministerium im 2. Halbjahr 2020 zu rechnen.

Eine Klage ist vom Naturschutzbund NABU in Aussicht genommen. Erst nach deren Entscheid könnte ein Bau dieses Abschnitts beginnen. Für den Bau rechnet das Bundesverkehrsministerium mit einer Bauzeit von 5 Jahren.

Die Unterlagen für den Abschnitt 6b von der Anschlussstelle in Moorburg über eine neue Süderelbebrücke bis zur Anschlussstelle Hohe Schaar liegen bis zum 28.Februar 2020 in den Bezirksämtern Harburg, Hamburg-Mitte und Bergedorf aus und können im Internet herunter geladen werden. Einen gewissen Überblick kann man sich mit dem Erläuterungsbericht verschaffen:

UL-01_EB_FE_final-2019-12-11

„Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 30. März 2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Planfeststellungsbehörde, Alter Steinweg4, 20459 Hamburg), bei dem Bezirksamt Hamburg-Harburg (Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg), bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte (Caffamacherreihe 1/3, 20355 Hamburg) oder bei dem Bezirksamt Hamburg-Bergedorf (Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg) erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang von Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen wird nicht bestätigt.“ So heißt es in der Mitteilung der Hamburger Verkehrsbehörde.

Die Rolle der Freie und Hansestadt Hamburgs in dem Verfahren hat sich verändert. Bis zum 31.12.2019 war Hamburg Auftragsverwaltung und die Hamburger Verkehrsbehörde formell zuständig für die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen, seit 1.1.2020 ist dieses die bundeseigene Autobahn GmbH. Faktisch allerdings war bisher die DEGES in Hamburgs Auftrag tätig, künftig ist es auch die DEGES, die aber jetzt als Teil der Autobahn GmbH handelt.

So haben wir es oft mit den gleichen Personen zu tun, zum Beispiel Herrn Franke, bisher Hamburger Verkehrsbehörde, jetzt Leiter der Autobahn GmbH Nord, und Herrn Pfeffermann, Projektleiter der DEGES für die Abschnitte der A26-Ost von der A7 bis zur Hohen Schaar.

Aber die Rechtslage hat sich geändert: Es gilt z.B. bei der Einsichtnahme von Unterlagen nicht mehr das Hamburger Transparenzgesetz, sondern das Bundesrecht. Hamburg kann die Pläne nicht mehr selbst verändern, sondern nur Stellungnahmen dazu abgeben oder auch gegen die Pläne klagen.


Ausgewählte Planunterlagen für die A26-Ost/Abschnitt 6b:

Erläuterungsbericht:

UL-01_EB_FE_final-2019-12-11

Bericht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit:

Ul-19.5_UVP-Bericht_2019-12-11-1

Verkehrsprognosen:

U21.1 Bericht_A26-Ost-August-16_final_A


 

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