Der Abschnitt 6b der A26-Ost verläuft von der Anschlussstelle Moorburg bis zur Anschlussstelle Hohe Schaar. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) einzusehen. Einwendungen sind noch bis zum 25. April möglich
Die Unterlagen der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) zur Planfeststellung des Abschnitts 6b der A26-Ost sind 5.000 Seiten lang. Grundsätzlich wird darin davon ausgegangen, dass der PKW- und LKW-Verkehr in jedem Fall zunimmt. Eine Mobilitätswende zugunsten des öffentlichen Verkehrs wird nicht in Betracht gezogen.
Diese Zeichnung aus den Planunterlagen zeigt die geplante Brücke über die Süderelbe. Sie erinnert im Aussehen und in ihren Dimensionen an die jetzige Köhlbrandbrücke, nur 3 km weiter nördlich.
Ein Teil der Planfeststellung betrifft die Treibhausgase (THG), die beim Bau dieses Autobahnabschnitts mit dem aufwändigen Brückenbauwerk entstehen. Es werden allgemeine Werte zugrunde gelegt, keine spezifische Berechnung für die einzelnen Bauwerke. Wenn man alles dazu rechnet, z. B. die Transporte, ergeben sich ca. dreifach höhere Werte. Außerdem werden die Werte aufgrund von Quadratmetern berechnet und nicht nach Kubikmetern, so dass die Pfeiler und Stützen nicht in die Berechnung eingehen. Mitglieder des Klimabeirates haben individuelle Berechnungen gefordert.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) einzusehen. Einwendungen sind noch bis zum 25. April möglich.
Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen zu den Änderungen können demnach bis zum 25.04.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/RP 23, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder den vorgenannten Bezirksämtern erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.
Die Einwendungen müssen also bis 25.4. bei der Behörde eingegangen sein. Notfalls direkt dort noch in den Nachtbriefkasten. Eine E-Mail genügt nicht!
Ausgewählte Unterlagen von der Webseite der Planfeststellungsbehörde
Inhaltsverzeichnis:
Erläuterungsbericht – Zusammenfassung der Planung für Abschnitt 6b:
Ul-00_Erläuterung-wesentliche Änderungen 6b
Ingenieursbauwerke:
Ul-15.1_Bl-1_BW-7052-02-suederelbbruecke-ansicht
Ul-15.1_Bl-2_BW-7052-02-suederelbbrucke-querschnitt
Ul-15.4_Bl-1A_BW_Verteilerkreis_Hafenstraße
Ul-15_Bl-21a_Vorlandbrücke West BW 7052-01
Ul-15_Bl-22a_Vorlandbrücke Ost TBW1-2
Ul-15_Bl-23a_Vorlandbrücke Ost TBW2-3
Konzept Baustellenlogistik:
UI-16.5_Konzept Baustellenlogistik
Hier wird deutlich, welche Massivität die Baumaßnahmen vor allem für die Brücke bei Kattwyk haben:
„Die A 26 wird mit ihren Stahlverbundbrückenteilen eine der größten Stahlbaustellen Europas darstellen und wird zu Spitzenzeiten von mehreren Stahlwerken mit transportablen Einzelteilen beliefert werden…Entsprechend sind große Baustelleneinrichtungsflächen vor Ort erforderlich“
Umweltverträglichkeitsprüfung:
Ul_19.5a_UVP-Bericht-A26-6b_mit Hervorhebungen
Verkehrsuntersuchungen:
UL-22.2_VU_ AS_HH-Hohe-Schaar_Rethebrücke_2018-10-19
U21_1__Titelblatt-Verkehrsuntersuchung
Ul-21.1_Bericht_A26-Ost-August-16_final
Ul-21.1_Anlagen_A26-Ost_August-16_final
Ul-21.1 Gutachten_A26-Ost_Prognosefortschreibung 2035
Ul-21.1 Anlagen_A26-Ost_Prognosefortschreibung 2035
Auch für Abschnitt 6b relevant –
Unterlagen zur Vorläufigen Anordnung im Abschnitt 6c:
Unterlage_vAO_positive_Gesamtprognose
Unterlage_vAO_Wahrung_der_zu_berücksichtigenden_Interessen